Ziffer
1
(a)
Gemäss Artikel II, Absatz 2 des Handelsabkommens vom 18. Januar 1951 wird mit Rücksicht auf die mit dem 1. Januar 1952 in der deutschen Liste der ohne mengenmässige Beschränkungen einzuführenden Waren eingetretenen Veränderungen die dem Handelsabkommen vom 18. Januar 1951 beigefügte Liste A durch die in der Anlage 1 zu diesem Zusatzprotokoll aufgeführten Kontingente ergänzt.